Sonntag, 3. November 2013

Kapitel 9: Eigene Bewerbungsaktivitäten

Wie wir in Kapitel 6 erfahren konnten, unternimmt der Autor 95 Prozent seiner Bewerbungsaktivitäten selbstständig. Das heißt er sucht die Jobbörsen nach adäquaten Stellenangeboten und vergleichbaren Stellen.

Schließlich stehen insgesamt über 700 Tausend offene Stellen zur Verfügung und darunter auch Tätigkeiten aus seinem ehemaligen Beruf als Bezirksleiter.

Die Resonanz ist jedoch erschreckend! Insbesondere kleine und auch mittelständische Unternehmen verschicken weder eine Eingangsbestätigung geschweigenden eine Absage.

Bei den restlichen Unternehmen ist es so, dass ein Großteil binnen von 30 Minuten bis zu 3 Tagen ein Standardabsageschreiben verschickt wird.

Nun weiß der Autor selbst, aus seiner beruflichen Tätigkeit, dass das sichten einer Bewerbungsunterlage bei gewerblichen Berufen durchaus schnell geschehen ist. Jedoch ist der Grund hier primär, dass die Bewerbungsunterlage nicht vollständig zugeschickt wurde.

Nur bei einem geringen Teil von Unternehmen dauert der Auswahlprozess länger, bis hin zu keiner Antwort.

Aus eigener Erfahrung berichtet der Autor, dass die Quote zur Einladung zum Vorstellungsgespräch bei weniger als 3 Prozent liegt.

Der Leser könnte nun denken, dass es am Anschreiben oder der Bewerbungsmappe liegt, doch schreibt der Autor jedes Anschreiben individuell zum Unternehmen und der ausgeschriebenen Stelle.

Außerdem gehören die Unternehmen, von denen er eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten hat, zu nahmenhaften internationalen Konzernen und regionalen Institutionen.

Diese Unternehmungen haben den Autoren auch gezeigt, wie ein professionelles Recruitment durchgeführt wird und in diesen wenigen Fällen seinen beruflichen Erfahrungen nicht 100%ig mit der Stellenausschreibung übereinstimmte.

Doch hat sich der Autor auch bei Unternehmen beworben, welche aus der Handelsbranche sind und deutschlandweit intensiv Bezirksleiter bzw. Bereichsleiter suchen. Auf seine Bewerbung hin erhielt er keine Einladung und stattdessen Absageschreiben.

Somit stellt sich die Frage, ob es tatsächlich einen Fach- und Führungskräftemangel gibt.

Wie gerade, im vorherigen Kapitel, ergänzt wurde steht dem Autoren aber die Möglichkeit offen sich als Filialleiter zu bewerben. Dies wird der Autor auch machen, um zu sehen wie diesbezüglich die Resonanz ausfallen wird.

Freitag, 25. Oktober 2013

Kapitel 8: Reissende Segel Teil 2

Wie im Kapitel 3 geschrieben, war der Autor nach seinem Studium als Bezirksleiter tätig. Beide Unternehmen sind über die Grenzen von Deutschland hinweg bekannt und nachdem, wie im Kapitel 5 beschrieben, eine zweite Chance ausgeschlossen wurde, entschloss sich der Autor dafür sich auch in Österreich und der Schweiz zu bewerben.

Wie schon die Kapitelüberschrift vermuten lässt, hat er sich auch bei seinem alten Arbeitgeber in Österreich auf die Stelle eines Rayonleiters beworben. Kurzer Zeit nach seiner Onlinebewerbung kam auch die Eingangsbestätigung und unter anderem der Frage, ob der Autor auch einen Umzug nach Österreich und einen Einsatz im Raum Wien/Niederösterreich vorstellbar ist.

Dementsprechend antwortete er, dass er prinzipiell einem Umzug aufgeschlossen gegenübersteht.

Es vergingen einige Tage und die anderen Unternehmungen aus der Schweiz und Österreich schrieben dem Bewerber eine Absage. Nach drei Wochen erhielt der Autor dann auch eine E-Mail von der Niederlassung Wien seines alten Arbeitgebers.

„.. Leider müssen wir Ihnen heute diesbezüglich mitteilen, dass wir Ihre Bewerbung bei der Besetzung der ausgeschriebenen Position nicht berücksichtigen konnten. ..“

Doch woran es genau lag, davon wurde nicht gesprochen und dem Bewerber (Autor) stehen offene Fragen gegenüber, ob die Kenntnisse und Erfahrungen nicht ausreichend gelten oder die Distanz von Deutschland und Österreich zu groß ist oder gar das der Bewerber schon zuvor bei dem Unternehmen tätig war.

Diese Nachfrage wurde gestellt und ob darauf geantwortet wurde oder auch nicht, wird der Autor und Leser noch im folgenden erfahren.

Ergänzung:

Auf die oben erwähnte Anfrage wurde schnell geantwortet:

Sehr geehrter Herr xxx, besten Dank für Ihre Nachricht.Gerne möchte ich Ihnen soweit möglich ein Feedback betreffend der Entscheidung zukommen lassen. Die Letztentscheidung, weshalb es betreffend Ihrer Bewerbung als Rayonsleiter zu einer Absage gekommen ist, haben unsere Verkaufsleiter, welche den Raum Wien und Niederösterreich betreuen, getroffen.Ihr aktueller Wohnort war natürlich ebenso kein Absagegrund, wie auch Ihre frühere Anstellung bei XXXX Deutschland. Aufgrund der zahlreichen eingetroffenen Bewerbungen mussten wir eine Entscheidung treffen und haben eine sehr starke Vorselektion vornehmen müssen. Die Absage als Rayonsleiter hätte aber natürlich keine Auswirkung auf eine potentielle Bewerbung Ihrerseits als Filialleiter. Hier würde ich Sie bitte sich online .. zu bewerben.          

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Kapitel 7: Ein Assessment Center

Ende Juli 2013 konnte das JobCenter einen großen Triumph feiern, denn das weltweit größte Onlinekaufhaus suchte für seinen neuen Standort bis zu 2.500 Mitarbeiter. Entsprechend organisierte das JobCenter eine Informationsveranstaltung über den Arbeitgeber und die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten.

Jedoch wurde diese Veranstaltung nur von Mitarbeitern des JobCenters durchgeführt. Vom Onlinekaufhaus war, an jenem Tag, niemand vor Ort.

Im Anschluss der Veranstaltung hat sich der Autor bei einer Kundenbetreuerin des JobCenters auf eine der vakanten Stellen vermitteln lassen. Schließlich bedeutete diese Chance eine zukünftige Arbeitsstelle.

Da sich wochenlang nichts, bezüglich dieser Informationsveranstaltung  getan hat, entschloss sich der Autor sich auch Initiativ beim weltweit größten Onlinekaufhaus zu bewerben.

Am 27. August erhielt der Autor eine E-Mail vom JobCenter bezüglich der oben erwähnten Vermittlung. Es hieß im Wesentlichen: Leider können Sie nicht mehr berücksichtigt werden, da der Arbeitgeber zwischenzeitlich seine offenen Stellen besetzten konnte:“ Jedoch erhielt er noch eine weitere E-Mail und zwar auf seine Initiativbewerbung mit einem Termin für ein Telefoninterview.

Das Telefoninterview dauerte ca. 45 Minuten und schon kurze Zeit später erhielt er eine Einladung zum Auswahltag im 600 km entfernten Hessen. Über diese Einladung hat sich der Autor sehr gefreut und war auch mit einem eventuellen Wohnortswechsel einverstanden.

Somit ist er zu dem Auswahltag angereist. Es handelte sich um eine Art 3-stündiges Assessment Center. Von insgesamt 3 Bewerbern, war der Autor mit 34 Jahren der älteste und mit den meisten Berufserfahrungen als Führungskraft.

Insgesamt verlief der Auswahltag sehr angenehm und einem Wohnortswechsel stände nichts entgegen. Doch am folgenden Montag kam schon ein Antwortschreiben vom potenziellen Arbeitgeber mit den Worten „Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass unser Interviewteam sich nicht für Sie entschieden hat.“

Da es sich um eine Art Assessment Center wollte der Autor ein qualifiziertes Rückgespräch, um zu erfahren was gut lief und woran er künftig arbeiten kann. Doch auf seinen Anruf hin wurde ihn nur mitgeteilt, dass man dazu keine Auskünfte geben darf.


Für den Leser sollte angemerkt werden, dass nach einem Assessment Center eine individuelle aussagekräftige Rückmeldung für jeden Teilnehmer nach dem durchgeführten Assessment Center gehört.

Dienstag, 22. Oktober 2013

Kapitel 6: Die Bundesagentur und das JobCenter

Dadurch dass der Autor als Arbeitssuchender bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. jetzt beim JobCenter registriert ist, möchte er dieses Kapitel über die Bemühungen der Agentur berichten.

Der Grund für dieses Kapitel ist, dass der Autor über 95 Prozent seiner Bewerbungsaktivitäten aus Eigeninitiative erstellt. Doch was bietet die Bundesagentur für Arbeit bzw. das JobCenter?

Im Februar 2013 wurde dem Autor von der Bundesagentur für Arbeit ein Fachbesucherticket für die Hannovermesse angeboten. Diese Messe dient als informelle Jobbörse, um Kontakte zur Wirtschaft zu finden. Dafür würde die Bundesagentur neben der Eintrittskarte auch die Reisekosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. dem eigenen PKW bezahlen.

Eine sehr gute Idee von der Agentur, wovon es wahrscheinlich nicht viele gibt. Als der Autor zu Hause angekommen ist, schaute er sich die Homepage der Hannovermesse an, um zu sehen welche Unternehmen dort vertreten sind und welche Stellenangebote ausgeschrieben sind. Insgesamt waren ca. 200 Unternehmen gelistet und primär technische Stellen angeboten wurden. Somit war diese Messe geeignet für Ingenieure, doch kaufmännische Tätigkeiten für einen Betriebswirt gab es nicht.

Ein weiteres Beispiel für die Vermittlungsaktivität des Jobcenters ist die Aufforderung zu einer Bewerbung als Bürokaufmann bei einem national tätigen Personalvermittlers bzw. einer Zeitarbeitsfirma mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro. Der Einsatzort wäre in diesem Fall die Heimatregion des Arbeitssuchenden Autoren. Der Landkreis hat 78.800 Einwohner und die Arbeitslosenquote im September 2013 lag bei 11,7 Prozent und die Unterbeschäftigungsquote sogar bei 16,6 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt waren im Landkreis 260 offene Stellen gemeldet, im Vorjahresmonat waren es noch 404 Stellen. (siehe Statistik)

Da es sich um einen Vermittlungsvorschlag des JobCenters handelte ist der betreffende Arbeitssuchende gesetzlich verpflichtet sich auf den Vermittlungsvorschlag zu bewerben. Selbstverständlich kam der Autor dieser Pflicht nach, denn schließlich sucht er eine sozialversicherungspflichtige Arbeit.

Obwohl die Bewerbung per E-Mail verschickt wurde, kam von dem potenziellen Arbeitgeber keine Eingangsbestätigung. Erst nach über 2 Monaten wurde ihn eine Standardabsage zugeschickt mit sinngemäßem Wortlaut:

„Letztendlich haben wir uns für einen Mitbewerber entschieden, dessen Kenntnisse und Erfahrungen in kleinen aber entscheidenden Detail der ausgeschriebenen Position noch mehr entsprochen haben. Bitte sehen Sie darin keine Wertung Ihrer Qualifikation oder gar Ihrer Person.“

Nun das ist der ungefähre Wortlaut der Standardabsage eines national tätigen Personalvermittlers bzw. einer Zeitarbeitsfirma. Es sei nochmals darauf hingewiesen dass sich der Autor, mit seinem Hochschuldiplom, auf einen Vermittlungsvorschlag des Jobcenters als Bürokaufmann mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro beworben hat.

Der Autor hat dementsprechend bei dieser Firma telefonisch nachgefragt, was die kleinen aber entscheidenden Details ausmachten. Doch die Antwort war nur „Sie haben doch unser Schreiben erhalten.“


Ein weiteres ausführliches Beispiel soll dem Leser im folgenden Kapitel dargestellt werden.

Montag, 21. Oktober 2013

Kapitel 5: Die Option „gerissene Segel“

Wie im Kapitel 3 geschrieben, waren die letzten Worte des vorherigen Chefs „wenn die Segel reißen können Sie sich gerne bei uns melden“

War diese Option die zweite Chance die man im Leben bekommt?

Eine Antwort auf diese Frage würde man nur bekommen, wenn man den Versuch angeht und sich höflich beim alten Arbeitgeber meldet. So tat es auch der Autor: 
„Lieber Herr XXX, Sie hatten mir vor einem Jahr die Option gegeben, meine Fähigkeiten alsBezirksleiter gegebenenfalls erneut unter Beweis zu stellen, wenn dieSegel reißen. … Dementsprechend möchte ich Sie fragen, ob die Chance besteht wiederzueinander zu finden. Auf einen Gedankenaustausch mit Ihnen freue ich mich sehr und verbleibe mit freundlichem Gruß“
Nach nur 3 Wochen erhielt der Autor auch eine freundliche Antwort und die oben genannte Frage wurde somit auch beantwortet: 
„Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für das Lebenszeichen. Es tut mir leid, dass Sie bei unserem Wettewerber nicht die Arbeitsbedingungen vorgefunden haben, die Sie sich erhofft haben. Bei all den gefühlten Widrigkeiten im Arbeitsalltag merkt man oft erst wenn man es aufgibt, was verlorengegangen ist. Ich freue mich über Ihre anhaltend positive Meinung über xxxx und unsere Organisation. … Wir können Ihnen daher keine Alternative anbieten. Ich wünsche Ihnen trotz allem weiterhin viel Erfolg!“
Somit wurde dem Autor wenigstens geantwortet und die oben erwähnte Frage beantwortet welche sonst ein Leben lang offen stände.

Kapitel 4: Was ist geschehen?

Was ist gesehen, das der Autor nach nur 8 Monate Tätigkeit bei seinem letzten Arbeitgeber gegangen ist.

Wie im vorherigen Kapitel geschrieben, hat er bei seinem Arbeitgeber gekündigt und ist zum Wettbewerber gewechselt. Dort war er auch als Bezirksleiter eingestellt und befand sich schon sehr weit in der Einarbeitungszeit.

Es war Montag der 23. April 2012 gegen 9:30 Uhr und der Autor war gerade von seinem Wochenendbesuch bei seiner geliebten Großmutter an seiner Arbeitsstelle angekommen. Er war noch nicht in der Filiale sondern auf den davorliegenden Parkplatz, um sein Wagen zu parken als er einen Anruf erhielt.

Er erfuhr, dass seine Großmutter gestürzt ist und mit schweren Verletzungen in das nächste Krankenhaus eingeliefert wurde. Er stand nun vor einer schweren Entscheidung und wusste nicht was zu tun ist. Schließlich hat er sich noch vor wenigen Stunden bei seiner Oma verabschieden können auf der anderen Seite stand er vor seiner Arbeitsstätte.

Er betrat seine Verkaufsstelle und bat seinen Vorgesetzten telefonisch um ein persönliches Gespräch. Jedoch war sein Vorgesetzter schon am frühen Morgen in der Filiale und sah keinen Grund am gleichen Tag nochmal vorbeizukommen.

Somit erledigte der Autor seine Arbeitstätigkeiten. Doch entfiel ihm nicht der Gedanke was mit seiner Oma ist und rief erneut seinen Vorgesetzten an, mit der Bitte zum Gespräch.

Der Leser soll nun überlegen wie er entscheiden würde, wenn die einzige geliebte Person im Leben 200 km entfernt schwer verletzt im Krankenhaus liegt und die Option Urlaub nicht zur Verfügung steht.

Die Schulbildung und Erfahrungen kann man nicht verlieren aber hingegen seine berufliche Tätigkeit oder den Menschen den man liebt.

Gegen 16 Uhr erschien der Vorgesetzte zum Gespräch und die Option Urlaub war nicht möglich. Somit hat man sich im gegenseitigen Einverständnis auf eine Kündigung geeinigt.

Von diesem Tage an war der Autor erneut Arbeitssuchend, jedoch konnte er genau 1 Jahr und 3 Tage für seine Großmutter da sein und sich von ihr verabschieden.

Doch wie sieht es mit der Option „gerissenen Segel“ (siehe Kapitel 3) seines vorherigen Arbeitgebers aus und welche Bewerbungsaktivitäten hat der Autor gemacht, um einen Wiedereinstieg zu erlangen. Das wird in den folgenden Kapiteln geschrieben.

Lebenslauf

Persönliche Daten

geboren:                        1978
 Familienstand:              ledig, keine Kinder
Nationalität:                   deutsch

Schule & Studium

09/2003 – 05/2008       Fachhochschule; Abschluss: Diplom Betriebswirt (FH) 
09/2002 – 08/2003       Fachoberstufe für Wirtschaft;  Abschluss: Fachhochschulreife
08/1993 – 07/1995       Gesamtschule;   Abschluss: mittlere Reife
08/1985 – 07/1993       Grund- und Gesamtschule

Berufliche Tätigkeiten

10/2011 – 05/2012       Bezirksleiter
09/2009 – 09/2011       Bezirksleiter

Praktikum, Ausbildung & Sontiges

04/2013 – jetzt               ehrenamtlicher Betreuer
04/2007 – 08/2007       Hochschulpraktikum
04/2005 – 05/2005       Praktikum im Hotel
08/2003 – 09/2003       Praktikum in Drogerie
02/2002 – 08/2002       Zivildienst
09/2001 – 10/2001       Praktikum in Drogerie
04/2001 – 08/2001       Produktionsmitarbeiter
08/1998 – 04/2001       Produktionsmitarbeiter
08/1997 – 08/1998       Berufsausbildung; Abschluss: Beton- und Stahlbetonbauer

08/1995 – 07/1997       Berufsausbildung; Abschluss: Bauhelfer