Wie im
Kapitel 3 geschrieben, war der Autor nach seinem Studium als Bezirksleiter
tätig. Beide Unternehmen sind über die Grenzen von Deutschland hinweg bekannt
und nachdem, wie im Kapitel 5 beschrieben, eine zweite Chance ausgeschlossen
wurde, entschloss sich der Autor dafür sich auch in Österreich und der Schweiz
zu bewerben.
Wie
schon die Kapitelüberschrift vermuten lässt, hat er sich auch bei seinem alten
Arbeitgeber in Österreich auf die Stelle eines Rayonleiters beworben. Kurzer
Zeit nach seiner Onlinebewerbung kam auch die Eingangsbestätigung und unter
anderem der Frage, ob der Autor auch einen Umzug nach Österreich und einen
Einsatz im Raum Wien/Niederösterreich vorstellbar ist.
Dementsprechend
antwortete er, dass er prinzipiell einem Umzug aufgeschlossen gegenübersteht.
Es
vergingen einige Tage und die anderen Unternehmungen aus der Schweiz und
Österreich schrieben dem Bewerber eine Absage. Nach drei Wochen erhielt der Autor
dann auch eine E-Mail von der Niederlassung Wien seines alten Arbeitgebers.
„.. Leider
müssen wir Ihnen heute diesbezüglich mitteilen, dass wir Ihre Bewerbung bei der
Besetzung der ausgeschriebenen Position nicht berücksichtigen konnten. ..“
Doch
woran es genau lag, davon wurde nicht gesprochen und dem Bewerber (Autor)
stehen offene Fragen gegenüber, ob die Kenntnisse und Erfahrungen nicht
ausreichend gelten oder die Distanz von Deutschland und Österreich zu groß ist
oder gar das der Bewerber schon zuvor bei dem Unternehmen tätig war.
Diese
Nachfrage wurde gestellt und ob darauf geantwortet wurde oder auch nicht, wird
der Autor und Leser noch im folgenden erfahren.
Ergänzung:
Auf die oben erwähnte Anfrage wurde schnell geantwortet:
Ergänzung:
Auf die oben erwähnte Anfrage wurde schnell geantwortet:
Sehr geehrter Herr xxx, besten Dank für Ihre Nachricht.Gerne möchte ich Ihnen soweit möglich ein Feedback betreffend der Entscheidung zukommen lassen. Die Letztentscheidung, weshalb es betreffend Ihrer Bewerbung als Rayonsleiter zu einer Absage gekommen ist, haben unsere Verkaufsleiter, welche den Raum Wien und Niederösterreich betreuen, getroffen.Ihr aktueller Wohnort war natürlich ebenso kein Absagegrund, wie auch Ihre frühere Anstellung bei XXXX Deutschland. Aufgrund der zahlreichen eingetroffenen Bewerbungen mussten wir eine Entscheidung treffen und haben eine sehr starke Vorselektion vornehmen müssen. Die Absage als Rayonsleiter hätte aber natürlich keine Auswirkung auf eine potentielle Bewerbung Ihrerseits als Filialleiter. Hier würde ich Sie bitte sich online .. zu bewerben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen