Freitag, 25. Oktober 2013

Kapitel 8: Reissende Segel Teil 2

Wie im Kapitel 3 geschrieben, war der Autor nach seinem Studium als Bezirksleiter tätig. Beide Unternehmen sind über die Grenzen von Deutschland hinweg bekannt und nachdem, wie im Kapitel 5 beschrieben, eine zweite Chance ausgeschlossen wurde, entschloss sich der Autor dafür sich auch in Österreich und der Schweiz zu bewerben.

Wie schon die Kapitelüberschrift vermuten lässt, hat er sich auch bei seinem alten Arbeitgeber in Österreich auf die Stelle eines Rayonleiters beworben. Kurzer Zeit nach seiner Onlinebewerbung kam auch die Eingangsbestätigung und unter anderem der Frage, ob der Autor auch einen Umzug nach Österreich und einen Einsatz im Raum Wien/Niederösterreich vorstellbar ist.

Dementsprechend antwortete er, dass er prinzipiell einem Umzug aufgeschlossen gegenübersteht.

Es vergingen einige Tage und die anderen Unternehmungen aus der Schweiz und Österreich schrieben dem Bewerber eine Absage. Nach drei Wochen erhielt der Autor dann auch eine E-Mail von der Niederlassung Wien seines alten Arbeitgebers.

„.. Leider müssen wir Ihnen heute diesbezüglich mitteilen, dass wir Ihre Bewerbung bei der Besetzung der ausgeschriebenen Position nicht berücksichtigen konnten. ..“

Doch woran es genau lag, davon wurde nicht gesprochen und dem Bewerber (Autor) stehen offene Fragen gegenüber, ob die Kenntnisse und Erfahrungen nicht ausreichend gelten oder die Distanz von Deutschland und Österreich zu groß ist oder gar das der Bewerber schon zuvor bei dem Unternehmen tätig war.

Diese Nachfrage wurde gestellt und ob darauf geantwortet wurde oder auch nicht, wird der Autor und Leser noch im folgenden erfahren.

Ergänzung:

Auf die oben erwähnte Anfrage wurde schnell geantwortet:

Sehr geehrter Herr xxx, besten Dank für Ihre Nachricht.Gerne möchte ich Ihnen soweit möglich ein Feedback betreffend der Entscheidung zukommen lassen. Die Letztentscheidung, weshalb es betreffend Ihrer Bewerbung als Rayonsleiter zu einer Absage gekommen ist, haben unsere Verkaufsleiter, welche den Raum Wien und Niederösterreich betreuen, getroffen.Ihr aktueller Wohnort war natürlich ebenso kein Absagegrund, wie auch Ihre frühere Anstellung bei XXXX Deutschland. Aufgrund der zahlreichen eingetroffenen Bewerbungen mussten wir eine Entscheidung treffen und haben eine sehr starke Vorselektion vornehmen müssen. Die Absage als Rayonsleiter hätte aber natürlich keine Auswirkung auf eine potentielle Bewerbung Ihrerseits als Filialleiter. Hier würde ich Sie bitte sich online .. zu bewerben.          

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