Dienstag, 22. Oktober 2013

Kapitel 6: Die Bundesagentur und das JobCenter

Dadurch dass der Autor als Arbeitssuchender bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. jetzt beim JobCenter registriert ist, möchte er dieses Kapitel über die Bemühungen der Agentur berichten.

Der Grund für dieses Kapitel ist, dass der Autor über 95 Prozent seiner Bewerbungsaktivitäten aus Eigeninitiative erstellt. Doch was bietet die Bundesagentur für Arbeit bzw. das JobCenter?

Im Februar 2013 wurde dem Autor von der Bundesagentur für Arbeit ein Fachbesucherticket für die Hannovermesse angeboten. Diese Messe dient als informelle Jobbörse, um Kontakte zur Wirtschaft zu finden. Dafür würde die Bundesagentur neben der Eintrittskarte auch die Reisekosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. dem eigenen PKW bezahlen.

Eine sehr gute Idee von der Agentur, wovon es wahrscheinlich nicht viele gibt. Als der Autor zu Hause angekommen ist, schaute er sich die Homepage der Hannovermesse an, um zu sehen welche Unternehmen dort vertreten sind und welche Stellenangebote ausgeschrieben sind. Insgesamt waren ca. 200 Unternehmen gelistet und primär technische Stellen angeboten wurden. Somit war diese Messe geeignet für Ingenieure, doch kaufmännische Tätigkeiten für einen Betriebswirt gab es nicht.

Ein weiteres Beispiel für die Vermittlungsaktivität des Jobcenters ist die Aufforderung zu einer Bewerbung als Bürokaufmann bei einem national tätigen Personalvermittlers bzw. einer Zeitarbeitsfirma mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro. Der Einsatzort wäre in diesem Fall die Heimatregion des Arbeitssuchenden Autoren. Der Landkreis hat 78.800 Einwohner und die Arbeitslosenquote im September 2013 lag bei 11,7 Prozent und die Unterbeschäftigungsquote sogar bei 16,6 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt waren im Landkreis 260 offene Stellen gemeldet, im Vorjahresmonat waren es noch 404 Stellen. (siehe Statistik)

Da es sich um einen Vermittlungsvorschlag des JobCenters handelte ist der betreffende Arbeitssuchende gesetzlich verpflichtet sich auf den Vermittlungsvorschlag zu bewerben. Selbstverständlich kam der Autor dieser Pflicht nach, denn schließlich sucht er eine sozialversicherungspflichtige Arbeit.

Obwohl die Bewerbung per E-Mail verschickt wurde, kam von dem potenziellen Arbeitgeber keine Eingangsbestätigung. Erst nach über 2 Monaten wurde ihn eine Standardabsage zugeschickt mit sinngemäßem Wortlaut:

„Letztendlich haben wir uns für einen Mitbewerber entschieden, dessen Kenntnisse und Erfahrungen in kleinen aber entscheidenden Detail der ausgeschriebenen Position noch mehr entsprochen haben. Bitte sehen Sie darin keine Wertung Ihrer Qualifikation oder gar Ihrer Person.“

Nun das ist der ungefähre Wortlaut der Standardabsage eines national tätigen Personalvermittlers bzw. einer Zeitarbeitsfirma. Es sei nochmals darauf hingewiesen dass sich der Autor, mit seinem Hochschuldiplom, auf einen Vermittlungsvorschlag des Jobcenters als Bürokaufmann mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro beworben hat.

Der Autor hat dementsprechend bei dieser Firma telefonisch nachgefragt, was die kleinen aber entscheidenden Details ausmachten. Doch die Antwort war nur „Sie haben doch unser Schreiben erhalten.“


Ein weiteres ausführliches Beispiel soll dem Leser im folgenden Kapitel dargestellt werden.

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