Dadurch
dass der Autor als Arbeitssuchender bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. jetzt
beim JobCenter registriert ist, möchte er dieses Kapitel über die Bemühungen
der Agentur berichten.
Der
Grund für dieses Kapitel ist, dass der Autor über 95 Prozent seiner
Bewerbungsaktivitäten aus Eigeninitiative erstellt. Doch was bietet die
Bundesagentur für Arbeit bzw. das JobCenter?
Im
Februar 2013 wurde dem Autor von der Bundesagentur für Arbeit ein
Fachbesucherticket für die Hannovermesse angeboten. Diese Messe dient als
informelle Jobbörse, um Kontakte zur Wirtschaft zu finden. Dafür würde die
Bundesagentur neben der Eintrittskarte auch die Reisekosten mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. dem eigenen PKW bezahlen.
Eine
sehr gute Idee von der Agentur, wovon es wahrscheinlich nicht viele gibt. Als
der Autor zu Hause angekommen ist, schaute er sich die Homepage der Hannovermesse an, um zu sehen welche Unternehmen
dort vertreten sind und welche Stellenangebote ausgeschrieben sind. Insgesamt
waren ca. 200 Unternehmen gelistet und primär technische Stellen angeboten
wurden. Somit war diese Messe geeignet für Ingenieure, doch kaufmännische
Tätigkeiten für einen Betriebswirt gab es nicht.
Ein
weiteres Beispiel für die Vermittlungsaktivität des Jobcenters ist die
Aufforderung zu einer Bewerbung als Bürokaufmann bei einem national tätigen
Personalvermittlers bzw. einer Zeitarbeitsfirma mit einem Stundenlohn von 7,50
Euro. Der Einsatzort wäre in diesem Fall die Heimatregion des Arbeitssuchenden
Autoren. Der Landkreis hat 78.800 Einwohner und die Arbeitslosenquote im
September 2013 lag bei 11,7 Prozent und die Unterbeschäftigungsquote sogar bei
16,6 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt waren im Landkreis 260 offene Stellen
gemeldet, im Vorjahresmonat waren es noch 404 Stellen. (siehe Statistik)
Da es
sich um einen Vermittlungsvorschlag des JobCenters handelte ist der
betreffende Arbeitssuchende gesetzlich verpflichtet sich auf den
Vermittlungsvorschlag zu bewerben. Selbstverständlich kam der Autor dieser
Pflicht nach, denn schließlich sucht er eine sozialversicherungspflichtige
Arbeit.
Obwohl
die Bewerbung per E-Mail verschickt wurde, kam von dem potenziellen Arbeitgeber
keine Eingangsbestätigung. Erst nach über 2 Monaten wurde ihn eine
Standardabsage zugeschickt mit sinngemäßem Wortlaut:
„Letztendlich
haben wir uns für einen Mitbewerber entschieden, dessen Kenntnisse und
Erfahrungen in kleinen aber entscheidenden Detail der ausgeschriebenen Position
noch mehr entsprochen haben. Bitte sehen Sie darin keine Wertung Ihrer
Qualifikation oder gar Ihrer Person.“
Nun
das ist der ungefähre Wortlaut der Standardabsage eines national tätigen
Personalvermittlers bzw. einer Zeitarbeitsfirma. Es sei nochmals darauf
hingewiesen dass sich der Autor, mit seinem Hochschuldiplom, auf einen
Vermittlungsvorschlag des Jobcenters als Bürokaufmann mit einem Stundenlohn von
7,50 Euro beworben hat.
Der
Autor hat dementsprechend bei dieser Firma telefonisch nachgefragt, was die
kleinen aber entscheidenden Details ausmachten. Doch die Antwort war nur „Sie
haben doch unser Schreiben erhalten.“
Ein
weiteres ausführliches Beispiel soll dem Leser im folgenden Kapitel dargestellt
werden.
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